Obligatorische Kennzeichnung in der Schweiz: Was muss ein CBD-Hash-Produkt angeben?


Einführung

Die Kennzeichnung von Produkten, die CBD enthalten, insbesondere von CBD-Hash, ist ein wesentliches Thema in der Schweiz für alle, die diese Produkte gesetzeskonform vermarkten oder konsumieren möchten. Die Kennzeichnungsvorschriften sind Teil der zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen, die den Markt für THC-armen Cannabis regeln, sowohl im Hinblick auf die öffentliche Gesundheit als auch auf die Transparenz für die Verbraucher. Ziel ist es, die Bevölkerung zu schützen, die Produktsicherheit zu gewährleisten und sicherzustellen, dass jede Verpackung hohe Rückverfolgbarkeitsstandards erfüllt.

Laut verschiedenen offiziellen Quellen, insbesondere der Verordnung über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (ODAlOUs, RS 817.02) und den Richtlinien des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), muss die Kennzeichnung den Verbraucher zwingend über den THC-Gehalt, den CBD-Gehalt, das Gewicht und alle anderen erforderlichen Angaben informieren, um Verwechslungsgefahren zu vermeiden. In diesem Artikel werden wir die Schlüsselaspekte der obligatorischen Schweizer Kennzeichnung für ein CBD-Hash-Produkt anhand anerkannter schweizerischer gesetzlicher und regulatorischer Dokumente überprüfen.

Rechtlicher Kontext von CBD-Hash in der Schweiz

Die gesetzliche THC-Grenze

In der Schweiz liegt die gesetzliche THC-Grenze für Hanfprodukte (einschließlich CBD-Hash) bei 1% (Quelle: Betäubungsmittelgesetz, BetmG, RS 812.121). Das bedeutet, dass ein Produkt mit mehr als 1% THC als verbotenes Betäubungsmittel gilt. Diese Unterscheidung ist grundlegend, da sie bestimmt, ob ein Produkt frei verkauft werden kann oder nicht. Die Schweizer Behörden — insbesondere das BAG und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) — betonen die Notwendigkeit, den THC-Gehalt regelmäßig durch zuverlässige Laboranalysen zu überprüfen, bevor es auf den Markt gebracht wird.

Regulierung von Hanfprodukten

Neben dem BetmG regeln weitere Bestimmungen die Vermarktung von Hanfderivaten, darunter:

  • Die Verordnung über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (ODAlOUs, RS 817.02), die die Anforderungen an Kennzeichnung, Zusammensetzung und Rückverfolgbarkeit für Lebensmittel und bestimmte abgeleitete Produkte definiert.
  • Die Richtlinien des BAG zu CBD-Produkten, die insbesondere Gesundheitswarnungen und Transparenzanforderungen festlegen.

Jeder Verstoß gegen das Gesetz oder die Vorschriften kann zu administrativen oder sogar strafrechtlichen Sanktionen führen. Es ist daher für Hersteller und Vertreiber von CBD-Hash von entscheidender Bedeutung, diese Regeln zu beherrschen.

Was ist die obligatorische Kennzeichnung: Definition und Bedeutung

Die obligatorische Kennzeichnung bezeichnet alle rechtlichen und regulatorischen Informationen, die auf der Verpackung oder dem Behälter eines Produkts vor dem Verkauf angegeben werden müssen. Für CBD-Hash in der Schweiz dienen diese Verpflichtungen mehreren Zielen:

  1. Den Verbraucher über die genaue Zusammensetzung und die Eigenschaften des Produkts zu informieren.
  2. Jegliches Missbrauchs- oder Verwechslungsrisiko mit Betäubungsmitteln zu verhindern.
  3. Die Einhaltung der von der Eidgenossenschaft auferlegten Lebensmittel- oder Gesundheitssicherheitsregeln zu gewährleisten.
  4. Die Rückverfolgbarkeit des Produkts zu ermöglichen, damit es vom Markt genommen werden kann, wenn ein Qualitäts- oder Sicherheitsproblem festgestellt wird.

Die Nichteinhaltung dieser Grundsätze kann zu Chargenrückrufen, Geldstrafen oder bei Wiederholung zu schwereren Strafen führen.

Obligatorische Angaben auf der Verpackung eines CBD-Hash

1. Der THC-Gehalt

Der THC-Gehalt ist eines der sensibelsten Elemente. In der Schweiz ist es erforderlich, dass CBD-Produkte den THC-Gehalt sichtbar, klar und überprüfbar angeben, um sicherzustellen, dass dieser 1% nicht überschreitet. Dieser Gehalt muss durch eine Laboranalyse nachgewiesen werden können (Quelle: BAG, „Informationen für den Handel mit CBD-haltigen Produkten“, abgerufen am 07.03.2023).

  • Beispiel für eine Kennzeichnung: „THC-Gehalt ≤ 1%“ oder „THC: 0,7%“.

2. Der CBD-Gehalt

Die Angabe des CBD-Gehalts wird nicht ausdrücklich durch das BetmG gefordert, erscheint jedoch zunehmend als gängige Praxis und wird vom BAG für eine transparente Verbraucherinformation empfohlen. CBD-Produkte definieren sich oft durch ihren Cannabidiol-Gehalt, ein Molekül, das für seine nicht berauschenden Eigenschaften bekannt ist.

  • Beispiel für eine Kennzeichnung: „CBD-Gehalt: 10%“.

3. Informationen zum Hersteller oder Vertreiber

Die Kontaktdaten des Herstellers oder Vertreibers sind notwendig, um die Rückverfolgbarkeit des CBD-Hash sicherzustellen. Diese Informationen ermöglichen es dem Verbraucher auch, im Falle eines Problems, einer Reklamation oder eines Informationsbedarfs Kontakt aufzunehmen. Laut ODAlOUs (Art. 12, RS 817.02) muss das Etikett enthalten:

  • Den Namen oder die Firma des Unternehmens.
  • Die Adresse (mindestens den Ort und eine Kontaktmöglichkeit).

4. Die Chargennummer und das Mindesthaltbarkeitsdatum

Die Angabe der Chargennummer ist entscheidend, um eine bestimmte Produktion zu identifizieren. Diese Praxis ermöglicht eine effektive Nachverfolgung und ist ein wichtiges Kriterium für den eventuellen Rückruf einer Charge, wenn ein Problem festgestellt wird. Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist ebenfalls für Lebensmittel oder bestimmte Produktkategorien erforderlich (Quelle: ODAlOUs, RS 817.02, Art. 20). Es gibt an, bis zu welchem Datum ein Produkt seine Eigenschaften behält.

5. Das Netto-Gewicht oder -Volumen

Für alle in der Schweiz vermarkteten Produkte ist es obligatorisch, die verkaufte Menge (in Gramm, Kilogramm, Millilitern oder Litern) anzugeben. Im Fall von CBD-Hash geben die meisten Hersteller das Nettogewicht in Gramm an.

6. Rechtliche Warnhinweise und Sicherheitshinweise

Das BAG empfiehlt, Warnhinweise einzuschließen, damit der Verbraucher die Art des Produkts versteht und gegebenenfalls seine Konsummethode. Zum Beispiel:

  • „Außer Reichweite von Kindern aufbewahren.“
  • „Nur für Erwachsene.“
  • „Nicht zum Rauchen bestimmt, wenn der THC-Gehalt über 1% liegt.“

Wenn CBD-Hash zum Rauchen oder Verdampfen bestimmt ist, kann es strengeren Vorschriften in Bezug auf Gesundheitswarnungen unterliegen, ähnlich wie bei Tabakprodukten (Quelle: Verordnung über Tabakprodukte, RS 817.06, in bestimmten Fällen, abgerufen am 07.03.2023).

7. Die Idee einer „technischen“ oder „aromatischen“ Verwendung

Einige vermarkten CBD-Produkte — einschließlich Hash — mit der Angabe technischer oder aromatischer Verwendungen, um die Vorschriften für Lebensmittel oder Rauchprodukte zu umgehen. Die Schweizer Behörden sind jedoch wachsam und können ein Produkt neu klassifizieren, wenn es eindeutig zum Rauchen oder Verzehr bestimmt ist (Quelle: BAG, „Informationen zu Cannabisprodukten“, abgerufen am 07.03.2023). In jedem Fall muss das auf dem Produkt angebrachte Etikett seinen tatsächlichen Gebrauch korrekt widerspiegeln.

Die Besonderheiten der Analytik und Qualitätskontrolle

Laboranalysen

Die Kontrolle des THC- und CBD-Gehalts basiert fast immer auf zertifizierten Laboranalysen. Einige private Labore in der Schweiz bieten detaillierte Berichte an, die durch Akkreditierungen abgedeckt sind. Diese Dokumente können von den Behörden im Falle einer Kontrolle verlangt werden oder um die auf dem Etikett angegebenen Cannabinoid-Werte zu rechtfertigen.

  • Die häufigste Analysemethode ist die Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (HPLC), die eine anerkannte Zuverlässigkeit garantiert (Quelle: Methodologie, die von verschiedenen akkreditierten Laboren in der Schweiz verwendet wird, abgerufen 2023).

Zertifizierung und Qualitätslabels

Zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen entscheiden sich einige Hersteller dafür, Qualitätslabels zu verwenden, die die Einhaltung von Bio-Produktionsstandards, Pestizidfreiheit usw. abdecken. Zum Beispiel gibt es manchmal „Bio Suisse“-Labels für Hanfderivate. Obwohl diese Labels nicht obligatorisch sind, stärken sie das Vertrauen der Verbraucher.

Informationspflichten für Käufer

Werbematerial und Verkaufsargumentation

Wenn CBD-Hash verkauft wird, müssen die Händler und Verkaufsstellen (physisch oder online) die Werbegesetze einhalten. Es ist insbesondere verboten, Argumente zu verwenden, die darauf hindeuten, dass das Produkt medizinische oder therapeutische Eigenschaften hat, es sei denn, es liegt eine spezielle Genehmigung vor (Quelle: Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte, RS 812.21).

  • Beispiel für eine erlaubte Angabe: „CBD-Hash mit einem THC-Gehalt < 1%, aus in der Schweiz angebautem Hanf.“
  • Beispiel für eine nicht erlaubte Angabe: „Lindert Gelenkschmerzen und Angstzustände.“

Es ist auch ratsam, jede visuelle Darstellung zu vermeiden, die auf eine illegale Verwendung hindeuten könnte oder die auf Minderjährige abzielt (z.B. kindliche Illustrationen oder ansprechendes Design für ein junges Publikum).

Online-Verkauf und Lieferung

Im Rahmen eines Online-Verkaufs müssen Schweizer Websites die gleichen gesetzlichen Informationen wie die physische Kennzeichnung präsentieren. Dazu gehören die Genauigkeit der THC- und CBD-Gehalte, die Angabe des Herstellers sowie die obligatorischen Warnhinweise. Darüber hinaus kann die Schweizer Gesetzgebung eine Alterskontrolle bei der Bestellung oder Lieferung verlangen, um sicherzustellen, dass der Kunde volljährig ist (Quelle: BAG, Richtlinien für den Online-Handel mit CBD-Produkten, abgerufen am 07.03.2023).

Zu überprüfende Punkte vor der Markteinführung

Um eine vollständige Konformität zu gewährleisten, wird empfohlen, die folgenden Schritte zu befolgen:

  1. Produktanalyse

    • Ein Labortest durchführen lassen, um die genaue Konzentration von THC und CBD zu kennen.
  2. Konsultation der gesetzlichen Texte

    • Die neuesten Updates der ODAlOUs (RS 817.02) sowie die Richtlinien des BAG überprüfen.
  3. Etikettengestaltung

    • Klar angeben: THC-Gehalt, CBD-Gehalt (empfohlen), Chargennummer, Kontaktdaten des Herstellers oder Vertreibers und Mindesthaltbarkeitsdatum, falls zutreffend.
    • Die erforderlichen Warnhinweise einschließen (Verbot für Minderjährige, Verwechslungsgefahr mit einem Betäubungsmittel).
  4. Designkontrolle

    • Sicherstellen, dass die Verpackung keine nicht autorisierten medizinischen Ansprüche enthält.
    • Überprüfen, dass die grafischen Elemente nicht auf ein minderjähriges Publikum abzielen.
  5. Interne Dokumentation

    • Laborberichte und alle rechtlichen Nachweise aufbewahren, um die Konformität im Falle einer Kontrolle nachzuweisen.
  6. Endgültige Überprüfung

    • Alle Verpflichtungen mit einem rechtlichen Partner oder einer spezialisierten Organisation überprüfen, um sicherzustellen, dass alle regulatorischen Anforderungen erfüllt sind.

Mögliche Entwicklung der Schweizer Gesetzgebung

Die Gesetzgebung zu CBD-Produkten ist in der Schweiz nicht vollständig festgelegt. Abhängig von der Entwicklung der Bundespolitik zu Cannabis oder wissenschaftlichen Fortschritten könnten sich die Regeln zu Kennzeichnung, Werbung und Verkauf noch ändern. Mehrere Pilotprojekte zur Erprobung von Freizeit-Cannabis sind in einigen Schweizer Städten im Gange, genehmigt durch das Bundesgesetz, was Auswirkungen auf den allgemeinen rechtlichen Rahmen haben könnte (Quelle: Verordnung über Pilotversuche zur kontrollierten Kultivierung und zum Verkauf von Cannabis zu nichtmedizinischen Zwecken, RS 812.121.7).

Es ist daher wichtig für Marktteilnehmer — Hersteller, Vertreiber, Einzelhändler — sich regelmäßig über die neuesten rechtlichen Updates zu informieren. Gut informierte Akteure werden in der Lage sein, jede Änderung der Kennzeichnung oder Kommunikation anzupassen, falls sich das Gesetz ändert.

Verantwortung bei Nichteinhaltung

Kontrollen und Sanktionen

Die zuständigen Behörden, wie die kantonalen Chemiker oder die Ämter für Verbraucherschutz, führen Kontrollen in Geschäften, auf Märkten oder in Produktionsunternehmen durch. Nicht konforme Produkte können beschlagnahmt, vom Markt genommen oder mit administrativen und finanziellen Sanktionen belegt werden. Bei schwerwiegender oder wiederholter Nichteinhaltung können der Hersteller oder der Vertreiber sogar strafrechtlich verfolgt werden (Quelle: Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, RS 817.0, Art. 48 bis 60).

Bedeutung der Sorgfaltspflicht von Hersteller und Vertreiber

Jeder Akteur in der Produktions- und Vertriebskette teilt die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Normen. Der Hersteller muss die Qualität und Konformität der produzierten Chargen sicherstellen, während der Vertreiber die Gültigkeit der umverpackten Kennzeichnungen überprüfen muss. Im Falle der Markteinführung eines falsch etikettierten Produkts können beide Parteien rechtlich haftbar gemacht werden, unabhängig von ihrer vertraglichen Vereinbarung.

Praktische Tipps für eine effektive Kennzeichnung

  1. Lesbarkeit und Klarheit

    • Verwenden Sie eine lesbare Schriftart und eine ausreichende Größe (oft mindestens 1,2 mm Zeichenhöhe gemäß ODAlOUs).
    • Vermeiden Sie überladene Etiketten, die Verwirrung stiften könnten.
  2. Hierarchisierung der Informationen

    • Heben Sie den THC-Gehalt und das Mindesthaltbarkeitsdatum hervor.
    • Platzieren Sie die Chargennummer, den Namen des Herstellers und die Warnhinweise klar, aber untergeordnet.
  3. Gegebenenfalls Übersetzungen

    • In der Schweiz kann es je nach Kanton und Sprachregion erforderlich sein, die Informationen auf Französisch, Deutsch oder Italienisch bereitzustellen.
    • Überprüfen Sie, ob es notwendig ist, die Hauptangaben zu übersetzen (z.B. im Falle einer Vermarktung in verschiedenen Kantonen).
  4. Regelmäßige Updates

    • Sobald eine Änderung eintritt (z.B. eine neue Charge mit geändertem Cannabinoidgehalt), passen Sie Ihr Etikett an, damit es die Realität des Produkts widerspiegelt.
  5. Vertrag mit einem Labor

    • Arbeiten Sie regelmäßig mit einem akkreditierten Labor zusammen, um die Daten zu den THC- und CBD-Gehalten zu aktualisieren.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Angabe des CBD-Gehalts wirklich obligatorisch?

Laut den aktuellen Texten gehört der CBD-Gehalt nicht systematisch zu den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben im strengen Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG, RS 812.121). Das BAG empfiehlt jedoch dringend, diese Information für mehr Transparenz gegenüber dem Verbraucher anzugeben (Quelle: BAG, „Informationen für den Handel mit CBD-haltigen Produkten“, abgerufen am 07.03.2023). Aus kommerzieller Sicht wird diese Angabe sogar als wichtiges Verkaufsargument angesehen, um den Käufer über die Natur des Produkts zu beruhigen.

Was passiert bei einem versehentlichen Überschreiten der THC-Grenze von 1%?

Wenn bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass das Produkt einen THC-Gehalt von über 1% aufweist, kann es als Betäubungsmittel neu klassifiziert und damit illegal werden. Dies führt zwangsläufig zum Rückruf der betroffenen Charge vom Markt und möglicherweise zu Sanktionen gegen den Vertreiber und den Hersteller. Schweizer Labore empfehlen, bei der Produktion eine Sicherheitsmarge einzuhalten (z.B. auf 0,8% oder 0,9% abzielen), um natürliche Schwankungen des THC-Gehalts aufgrund von Anbau- oder Lagerbedingungen zu vermeiden.

Muss die verwendete Hanfsorte angegeben werden?

Die Gesetzgebung verlangt nicht ausdrücklich die Angabe der Hanfsorte, es sei denn, diese Angabe ist entscheidend für die Klassifizierung des Produkts oder um seine gesetzliche Konformität nachzuweisen. Die Nennung der verwendeten Sorte (z.B. „Finola“, „Kompolti“ oder andere anerkannte Kultivare) kann jedoch das Vertrauen des Verbrauchers stärken und die Verwendung von legalen, von der Eidgenossenschaft anerkannten Sorten belegen (Quelle: Europäischer Katalog der landwirtschaftlichen Pflanzensorten, abgerufen am 07.03.2023).

Fazit

Die Kennzeichnung ist der erste Kontaktpunkt zwischen einem CBD-Hash-Produkt und dem Verbraucher. Sie ist auch der Hauptinformationsort, um sicherzustellen, dass die Produkteigenschaften den gesetzlichen Anforderungen und den Erwartungen in Bezug auf Sicherheit und Transparenz entsprechen.

Die wichtigsten Verpflichtungen in der Schweiz umfassen die Anzeige des THC-Gehalts (der 1% nicht überschreiten darf), die Kontaktdaten des Herstellers oder Vertreibers, eine Chargennummer und — in den meisten Fällen — ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Die Hinzufügung klarer Warnhinweise und Sicherheitshinweise ist ebenso wichtig, um Verwirrung zu vermeiden und die öffentlichen Vorschriften einzuhalten. Auch wenn die Angabe des CBD-Gehalts nicht immer gesetzlich vorgeschrieben ist, wird sie dringend empfohlen und von den Verbrauchern geschätzt.

Hersteller und Vertreiber tragen eine große Verantwortung bei der Einhaltung ihrer Etiketten. Sie müssen regelmäßig die geltenden Gesetze, regulatorische Updates überprüfen und eine strenge analytische Kontrolle aufrechterhalten. In einem expandierenden CBD-Hash-Markt hängt das Vertrauen der Verbraucher in erster Linie von klaren, überprüften und leicht zugänglichen Informationen ab.

Letztendlich fördert ein vollständiges und konformes Etikett die Lesbarkeit des Produkts, schützt die öffentliche Gesundheit und bietet dem Hersteller oder Händler die notwendige Ruhe für die erfolgreiche Entwicklung seines Geschäfts. Bei Fragen oder Zweifeln wird empfohlen, die zuständigen Schweizer Behörden zu konsultieren oder einen spezialisierten Rechtsberater im Bereich des legalen Cannabis zu Rate zu ziehen.