Rückverfolgbarkeit von Schweizer Hanf: Anforderungen von Bio Suisse und ORAB


Einführung

Die Rückverfolgbarkeit von Hanf in der Schweiz, insbesondere von solchem, der für industrielle Zwecke oder die CBD-Produktion bestimmt ist, erfolgt innerhalb eines präzisen gesetzlichen Rahmens. Zwei zentrale Referenzen heben sich unter den Regelungen hervor: die Richtlinien von Bio Suisse und die Verordnung über die Zulassung von Sorten und die Vermehrung von Vermehrungsmaterial (ORAB), die in der Schweizer Gesetzgebung unter der Referenz RS 916.151.1 geführt wird (Quelle: Föderale Gesetzesdatenbank). Das Verständnis dieser beiden Säulen ist entscheidend, um die Zuverlässigkeit, Qualität und gesetzliche Konformität der CBD-Hanfproduktion im Land sicherzustellen.

Dieser Artikel untersucht im Detail:

  • Die Grundlagen und Anforderungen von Bio Suisse für den biologischen Hanfanbau.
  • Die Rolle der ORAB bei der Rückverfolgbarkeit und Sortenauswahl.
  • Die praktischen Auswirkungen für Produzenten, Verarbeiter und Verbraucher in der Schweiz.

Ziel ist es, einen Überblick zu bieten, der sowohl lehrreich als auch faktisch ist, indem auf offizielle Texte, von Fachleuten begutachtete wissenschaftliche Studien und Laborberichte verwiesen wird, wo dies relevant ist.

Was ist Bio Suisse?

Geschichte und Rolle von Bio Suisse

Bio Suisse ist die Dachorganisation der biologischen Landwirtschaft in der Schweiz. Gegründet 1981, hat sie die Förderung umweltfreundlicher Anbau- und Zuchtmethoden zum Ziel. In der Schweizer Gesetzgebung wird die biologische Landwirtschaft auch durch die Verordnung über die biologische Landwirtschaft (OAgrBio; RS 910.181) geregelt (Quelle: Föderale Gesetzgebung zur biologischen Landwirtschaft). Bio Suisse geht über diese grundlegenden gesetzlichen Vorschriften hinaus, indem sie strengere Anforderungen stellt: die sogenannten “Bio Suisse Standards” oder “Bio Suisse Richtlinien”.

Bezüglich Hanf legt Bio Suisse Richtlinien fest, um sicherzustellen:

  1. Einen Anbau ohne synthetische Pestizide.
  2. Die Überwachung des THC-Gehalts.
  3. Die Vermeidung von Kreuzkontaminationen.
  4. Die Einhaltung des natürlichen Bodenzyklus und der Biodiversität.

Das “Bio Suisse Knospe”-Label fungiert somit als zusätzliches Qualitäts- und Rückverfolgbarkeitsmerkmal für den Verbraucher, da es ein detailliertes Inspektionssystem umfasst, einschließlich jährlicher Vor-Ort-Kontrollen und der Überprüfung von Laboranalysen, die die Konformität des Produkts bestätigen (Quelle: Bio Suisse – Richtlinien 2023).

Leitprinzipien

Die Leitprinzipien von Bio Suisse für den Hanfanbau umfassen mehrere Aspekte:

  • Saatgutauswahl: Die verwendeten Samen müssen den Vorschriften für biologische Landwirtschaft entsprechen. Sie müssen auch von in der Schweiz zugelassenen Sorten stammen, d.h. im offiziellen Katalog der zugelassenen Sorten aufgeführt sein oder den Bedingungen für die Eintragung gemäß ORAB (RS 916.151.1) entsprechen.
  • Bodenmanagement und Düngung: Es sind nur lebensfreundliche Techniken erlaubt. Synthetische Düngemittel und Klärschlämme sind beispielsweise verboten, während die Verwendung organischer Bodenverbesserungsmittel (Mist, Kompost) stark gefördert wird, um die Bodenfruchtbarkeit und -struktur zu erhalten.
  • Pflanzenschutz: Synthetische Insektizide und Fungizide sind gemäß den Bio Suisse Richtlinien verboten. Die Produzenten müssen präventive Maßnahmen bevorzugen, wie Fruchtfolge, Auswahl resistenter Sorten und integrierten biologischen Pflanzenschutz.
  • Kontrolle des THC-Gehalts: Der THC-Gehalt muss zwingend unter dem gesetzlichen Schweizer Grenzwert von 1 % bleiben, der seit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes (LStup; RS 812.121) im Jahr 2021 in Kraft ist (Quelle: Bundesamt für Gesundheit). Um die Bio-Zertifizierung zu erhalten, muss der Produzent regelmäßige Laboranalysen vorlegen, die die Konformität seiner Ernten bestätigen.

Diese Prinzipien spiegeln die Bedeutung der Rückverfolgbarkeit in jeder Produktionsphase wider: von der Saatgutauswahl über die Hanfernte bis hin zu Düngemethoden und Schädlingsbekämpfung.

Die ORAB: Gesetzliche Grundlagen und Auswirkungen auf die Rückverfolgbarkeit

Was ist die ORAB?

Die ORAB, oder Verordnung über die Zulassung von Sorten und die Vermehrung von Vermehrungsmaterial, unter der Referenz RS 916.151.1, legt grundlegende Regeln für die Registrierung von Sorten und die Rückverfolgbarkeit des in der Landwirtschaft verwendeten Pflanzenmaterials fest (Quelle: RS 916.151.1). Ihr Anwendungsbereich beschränkt sich nicht nur auf Hanf, sondern umfasst eine breite Palette von in der Schweiz angebauten Pflanzen.

Ihr Hauptziel ist es:

  • Einen offiziellen Sortenkatalog zu erstellen und zu aktualisieren.
  • Die genetische und gesundheitliche Konformität von Samen und Pflanzen zu gewährleisten.
  • Inspektions- und Zertifizierungsverfahren für Samen zu etablieren.
  • Sicherzustellen, dass die Vermehrungsmodalitäten strenge Qualitäts- und Rückverfolgbarkeitskriterien erfüllen.

Im Kontext von CBD-Hanf sorgt die ORAB dafür, dass nur zugelassene Sorten, die für ihren niedrigen THC-Gehalt und ihre agronomischen Eigenschaften ausgewählt wurden, legal produziert und vermarktet werden können, wenn es sich um Vermehrungsmaterial handelt.

Die Verpflichtungen für Schweizer Produzenten

Hanfproduzenten, ob sie nun an einem Bio-Programm teilnehmen oder nicht, müssen die Vorschriften der ORAB einhalten für:

  1. Sorteneintragung: Vermarktbare und legal anbaubare Hanfsorten müssen im offiziellen Sortenkatalog eingetragen sein oder die Bedingungen einer vorläufigen Genehmigung erfüllen, wenn sie noch nicht Teil dieses Katalogs sind.
  2. Kennzeichnung und Zertifizierung: Samen und Stecklinge müssen korrekt gekennzeichnet sein, einschließlich der Angabe der Losnummer, des Ursprungs und des Erntejahres der Samen, um ihre Herkunft und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
  3. Einhaltung der THC-Grenzwerte: Nur Sorten, die den gesetzlichen Kriterien entsprechen (THC-Gehalt < 1 %), können registriert werden. Feldkontrollen und Analysen anerkannter Labore werden durchgeführt, um diese Konformität sicherzustellen.
  4. Dokumentation: Jeder Betreiber ist verpflichtet, eine genaue Dokumentation der Geschichte seiner Samen (Lose, Mengen, Aussaatdaten usw.) zu führen, um jederzeit die Rückverfolgbarkeit im Hinblick auf die ORAB und andere relevante Gesetze nachweisen zu können.

Da die ORAB die Vermehrung von Samen regelt, bildet sie eine der Säulen der Rückverfolgbarkeit von Hanf in der Schweiz, da für eine legale Produktion die genetische Basis des Hanfs konform und rückverfolgbar sein muss.

Die Rückverfolgbarkeit von Hanf: Definition und Herausforderungen

Damit ein CBD-Hanfprodukt als “rückverfolgbar” gilt, muss es möglich sein, die Produktionskette genau zurückzuverfolgen: vom ursprünglichen Samen (oder Steckling) bis zum Endprodukt (Blüten, Harz, Öl usw.). Diese Rückverfolgbarkeit basiert auf:

  1. Der Sortenwahl: Konform mit der ORAB und gegebenenfalls den Kriterien von Bio Suisse.
  2. Landwirtschaftlichen Praktiken: Dokumentiert und im Rahmen von Inspektionen validiert.
  3. Laboranalysen: Gewährleistung der Konformität in Bezug auf THC/CBD, das Fehlen verbotener Pestizide oder Kontaminanten.
  4. Regulatorische Konformität: Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte und der Schweizer Vermarktungsnormen.

Warum ist die Rückverfolgbarkeit entscheidend?

  • Transparenz für den Verbraucher: Im CBD-Kontext sind Herkunft und Qualität des Hanfs zu entscheidenden Faktoren geworden. Die Rückverfolgbarkeit stärkt das Vertrauen der Verbraucher.
  • Risikoprävention: Im Falle eines Problems (Kontamination, THC-Gehalt über 1 %) ist es möglich, die Quelle schnell zurückzuverfolgen und das betroffene Los vom Markt zu nehmen.
  • Markenimage: Produzenten, die sich einem Qualitätsanspruch verschrieben haben, schätzen ihr Know-how und halten hohe Standards ein, was sich in einer besseren Reputation auf dem nationalen und internationalen Markt niederschlagen kann.
  • Gesetzliche Konformität: Hanf mit einem THC-Gehalt über 1 % ist nicht als Industriehanf oder legales CBD gemäß der LStup (RS 812.121) vermarktbar. Eine solide Rückverfolgbarkeit schützt den Betreiber vor möglichen rechtlichen Schritten.

Spezifische Bedingungen zwischen Bio Suisse und ORAB

Es ist möglich, den Richtlinien von Bio Suisse zu folgen, ohne sich unbedingt auf die ORAB zu beziehen (zum Beispiel für Betriebe, die die Samen nicht selbst vermehren, sondern bereits zertifizierte Samen kaufen) und umgekehrt. Die Mehrheit der Hanfproduzenten in der Schweiz kombiniert jedoch tatsächlich die Bestimmungen der ORAB und die Richtlinien von Bio Suisse, um ein maximales Maß an Rückverfolgbarkeit zu erreichen.

Sorten- und biologische Kontrolle

  • Bio Suisse: Fordert einen biologischen Anbaumodus mit Verbot von synthetischen Produkten und strenger Überwachung der Biodiversität. Die verwendeten Sorten sollten idealerweise von Bio Suisse anerkannt oder aus zertifiziertem Schweizer Biosaatgut stammen.
  • ORAB: Stellt sicher, dass die ausgewählten Samen oder Stecklinge von zugelassenen Sorten stammen und dass jegliches Vermehrungsmaterial qualitative Kriterien erfüllt (Keimfähigkeit, Sortenreinheit, genetische Konformität).

So wird der Anbau von Hanf mit Bio Suisse Label auf der von der ORAB validierten Sortenliste basieren, während die umwelt- und qualitätsspezifischen Anforderungen der biologischen Zertifizierung hinzugefügt werden.

Ernteüberwachung

Der Produzent, der seine Hanfblüten (oder abgeleitete Produkte) unter dem Label “Bio Suisse” verkaufen möchte, muss:

  1. Ein Lastenheft führen, das die genaue Herkunft der Samen angibt (im Zusammenhang mit der ORAB).
  2. Regelmäßig eine Probe der Ernte analysieren lassen, um die Konformität in Bezug auf THC zu bestätigen.
  3. Die Kühlkette aufrechterhalten, insbesondere für Extrakte und Harze in bestimmten Formen, um ein hohes Qualitätsniveau zu gewährleisten (laut den Empfehlungen von Bio Suisse).

Mehrphasenkontrolle

Die Kontrolle ist mehrphasig, da sie erfolgt:

  • Im Vorfeld: Beim Kauf der Samen oder Stecklinge mit Überprüfung der Sorte und der Konformität.
  • Während des Anbaus: Durch Vor-Ort-Inspektionen, die von unabhängigen Experten durchgeführt werden, die von Bio Suisse beauftragt oder nach dem gesetzlichen Verfahren des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) für Kulturen unter ORAB-Kontrolle durchgeführt werden.
  • Nach der Ernte: Durch Laboranalysen, die den THC-Gehalt und das Fehlen verbotener Rückstände überprüfen.

Diese dreifache Kontrolle (im Vorfeld, während der Produktion, nach der Ernte) bildet die Grundlage für eine vollständige Rückverfolgbarkeit.

Rückverfolgbarkeitsmaßnahmen: Fokus auf Dokumentation und Kennzeichnung

Obligatorische Dokumentation

Gemäß den kombinierten Anforderungen von Bio Suisse (für die Bio-Produktion) und der ORAB (für die Vermehrung von Samen) muss die Dokumentation folgendes umfassen:

  1. Saatgutregister: Bezeichnung der Sorte, Losreferenz, Kaufdatum, gekaufte Menge, Identität des Lieferanten.
  2. Anbauplan: Standort der Felder, Aussaatdaten, eventuelle Eingriffe (Bewässerung, Düngung, Schädlingsbekämpfung usw.).
  3. Ernteregister: Datum und Methode der Ernte, erzielte Mengen, Bedingungen der Trocknung oder eventuellen Verarbeitung.
  4. Laboranalysen: Ergebnisse von Analysen, die durchgeführt wurden, um die Konformität in Bezug auf THC/CBD und das Fehlen verbotener Substanzen sicherzustellen.

Diese administrative Arbeit, obwohl manchmal anspruchsvoll, bietet eine Garantie für Zuverlässigkeit entlang der gesamten Lieferkette.

Kennzeichnung und ihre Auswirkungen

Beim Inverkehrbringen von Hanfprodukten fungiert die Kennzeichnung als letztes Glied der Rückverfolgbarkeit. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) legt insbesondere die Kennzeichnungsanforderungen für Lebensmittel in der Schweiz fest (Quelle: BLV für den Bereich landwirtschaftlicher Lebensmittel).

Für Hanf, je nachdem, ob es sich um fertige Lebensmittelprodukte (Mehl, Öl, Hanfproteine) oder Nicht-Lebensmittelprodukte (CBD-Blüten, nicht rauchbare Harze, Extrakte für kosmetische Zwecke usw.) handelt, müssen folgende Informationen klar angegeben werden:

  • Die Herkunft des Hanfs.
  • Die Hauptzutaten.
  • Der THC-Gehalt, wenn das Produkt für einen Gebrauch bestimmt ist, bei dem diese Information relevant ist (z.B. CBD-Blüten oder Harze).
  • Die Kontaktdaten des Produzenten oder Vertreibers.
  • Die Zertifizierungsetiketten (Bio Suisse, gegebenenfalls andere Qualitätslabels), wenn sie beansprucht werden.

Diese Kennzeichnung zielt in erster Linie auf den Schutz des Verbrauchers ab und gewährleistet gleichzeitig die gesetzliche Konformität der auf den Markt gebrachten Produkte.

Auswahl und Kontrolle der zugelassenen Hanfsorten

Offizielle Listen

In der Schweiz können zugelassene Sorten aufgeführt sein:

  • Im nationalen Katalog: Geführt vom BLW, listet er in der Schweiz registrierte Sorten auf.
  • Im gemeinsamen Sortenkatalog der EU: Wenn sie unter einem Äquivalenzregime akzeptiert werden, gemäß den Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union.
  • Mit einer vorläufigen Genehmigung: Im Rahmen von Pilotprojekten oder Sorten, die sich in der Bewertung befinden, kann das BLW eine Genehmigung zu experimentellen Zwecken erteilen.

Alle Hanfsorten, die auf diesen Listen stehen, werden unter anderem wegen ihres niedrigen THC-Gehalts ausgewählt. Landwirte, die Hanf für den CBD-Markt produzieren, müssen regelmäßig Analyseergebnisse vorlegen, die den niedrigen THC-Gehalt beweisen und sicherstellen, dass die Sorte die gesetzliche Obergrenze (1 % THC) einhält.

Gesundheitliche und agronomische Garantien

Neben dem THC-Gehalt basiert die Sortenauswahl auch auf Kriterien wie Krankheitsresistenz, Ertrag, Faser- oder Samenkqualität (wenn sie beispielsweise zur Gewinnung von Speiseöl verwendet werden).

Daher bietet die ORAB einen einheitlichen Bezugsrahmen, um diese Eigenschaften zu testen und zu validieren. Sortenversuche werden in agronomischen Forschungsstationen wie Agroscope durchgeführt, die der Schweizerischen Eidgenossenschaft für landwirtschaftliche Forschung untersteht (Quelle: Agroscope). Die Ergebnisse werden vom BLW bewertet.

Auswirkungen der Rückverfolgbarkeit auf die Qualität von Hanfprodukten

Qualitätskontrolle im Labor

Ein Schlüsselelement der vollständigen Rückverfolgbarkeit liegt in der Phase der Laboranalyse. Akkreditierte Labore führen mehrere Arten von Tests durch:

  1. Cannabinoidgehalt: Messung von CBD, CBG, THC usw. in der Pflanze oder ihren Derivaten.
  2. Terpenprofil: Nützlich zur Charakterisierung des Aromas und Geschmacks von Hanf, aber auch zur Erkennung möglicher Anomalien.
  3. Pestizide und Schwermetalle: Überprüfung des Fehlens verbotener Pestizidrückstände (im Rahmen von Bio Suisse sind alle chemischen synthetischen Pestizide verboten) sowie von Schadstoffen wie Blei, Cadmium oder Arsen.

Die Analyseberichte tragen dazu bei, die gesetzliche Konformität und die Qualität des Endprodukts zu zertifizieren. Laut Bio Suisse müssen diese Analysen in regelmäßigen Abständen wiederholt und in der Dokumentation des Betriebs aufbewahrt werden (Quelle: Bio Suisse Richtlinien 2023).

Transparenz gegenüber dem Verbraucher

Die Rückverfolgbarkeit garantiert nicht nur Sicherheit, sondern auch Transparenz. Im Fall von CBD-Hanf betonen viele Schweizer Marken:

  • Die Angabe “aus biologischem Schweizer Anbau”.
  • Die Losnummer der Blüten oder Extrakte.
  • Die wichtigsten Analyseergebnisse (zusammengefasster CBD-, THC-Gehalt).

Diese Bereitstellung konkreter Informationen trägt zur Wertschätzung des in der Schweiz produzierten Hanfs bei, der für die Qualität seiner Anbau- und Verarbeitungsprozesse bekannt ist.

Anforderungen an Transport und Lagerung

Aufrechterhaltung der Kühlkette für bestimmte Produkte

Wenn Hanf zu empfindlichen Extrakten verarbeitet wird (z.B. CBD-reiche Konzentrate oder ätherische Öle), wird empfohlen, in einigen Fällen sogar vorgeschrieben, eine Kühlkette aufrechtzuerhalten, um die Wirkstoffe und organoleptischen Eigenschaften intakt zu halten. Bio Suisse bietet allgemeine Richtlinien für die Lagerung von Pflanzenmaterialien und fördert Kühl- oder Vakuumverpackungslösungen.

Kennzeichnung für den Transport

Gemäß den Bestimmungen für pflanzliche Rohstoffe müssen Begleitdokumente systematisch folgende Angaben enthalten:

  • Der Produzent oder das versendende Verarbeitungsunternehmen.
  • Der Empfänger.
  • Die Art des Produkts (Blüten, Samen, Harze, Extrakte).
  • Die versendeten Mengen.
  • Die Losreferenzen.

Dies ermöglicht es, den Weg jeder Hanfcharge von der Produktion bis zum Endverkaufs- oder Verarbeitungsort nachzuverfolgen. Die Behörden, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) oder das BLW, können so die Regelmäßigkeit aller Schritte überprüfen.

Herausforderungen und Zukunftsperspektiven

Entwicklung der Gesetzgebung

Die Schweizer Gesetzgebung zum Hanf hat sich kürzlich weiterentwickelt, um sich auf einen maximalen THC-Gehalt von 1 % auszurichten, im Gegensatz zu zuvor 0,2 %. Diese Entwicklung hat die CBD-Hanfbranche unterstützt, indem sie das Spektrum der verfügbaren Sorten erweitert hat. Es gibt jedoch weiterhin Debatten über die Grenze zwischen Industriehanf für CBD-Zwecke und Cannabis für therapeutische oder Freizeitnutzung.

Die ORAB wird regelmäßig aktualisiert, um neue Sorten einzuschließen und die Entwicklung der Vermehrungs- und Sortenauswahltechniken zu berücksichtigen.

Rolle der agronomischen Forschung

Institute wie Agroscope oder private Partner tragen zur Verbesserung von Hanfsamen bei. Die Ziele der Forschung sind vielfältig:

  • Entwicklung von Sorten mit stabilem Cannabinoidprofil.
  • Optimierung der Krankheits- und Schädlingsresistenz, wodurch der Behandlungsbedarf reduziert wird, im Einklang mit den Bio-Prinzipien.
  • Verbesserung des Faser- oder Samenertrags für mögliche industrielle Anwendungen.

Wissenschaftliche Fortschritte tragen direkt zur Stärkung der Rückverfolgbarkeit bei, da besser charakterisierte und stabilere Sorten die Überwachung und das strenge Nachverfolgen von Daten erleichtern (Quelle: Agroscope – Forschungsprojekte zu Hanf).

Förderung der Produktdiversifizierung

Die Rückverfolgbarkeit betrifft nicht nur rauchbares oder verdampfbares CBD. Das Potenzial von Hanf umfasst ein breites Spektrum: Lebensmittel (Samen, Öl), Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika, Textilien, Baumaterialien usw. Jeder dieser Segmente unterliegt spezifischen Rückverfolgbarkeitsanforderungen gemäß der geltenden Gesetzgebung.

Damit Schweizer Hanf wettbewerbsfähig bleibt, werden Forschung, Innovation und gute Produktionspraktiken (insbesondere im Rahmen von Bio Suisse) dazu beitragen:

  • Die Vielfalt des Angebots zu erhöhen.
  • Gute Qualitätsstandards aufrechtzuerhalten.
  • Den wachsenden Erwartungen der Verbraucher in Bezug auf Transparenz, Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit gerecht zu werden.

Fazit

Die Rückverfolgbarkeit von Schweizer Hanf basiert auf einem soliden rechtlichen Rahmen, der die ORAB (RS 916.151.1), die die Zulassung von Sorten und die Vermehrung regelt, und die Richtlinien von Bio Suisse, die strenge Kriterien für die biologische Landwirtschaft auferlegen, kombiniert. Dieser doppelte Ansatz, rechtlich und qualitativ, bietet dem Verbraucher und den Akteuren der Branche:

  1. Eine Garantie der gesetzlichen Konformität, insbesondere durch die Auswahl von Sorten mit niedrigem THC-Gehalt und eine strenge regulatorische Überwachung.
  2. Hohe Umwelt- und Nachhaltigkeitskriterien, unterstützt von Bio Suisse und bestätigt durch Inspektionen und Laboranalysen.
  3. Eine vollständige Rückverfolgbarkeit: von der Saat bis zur Blüte (oder zum Extrakt), mit einer rigorosen Dokumentation und einer transparenten Kennzeichnung.

In einem Kontext, in dem die Nachfrage nach CBD- und Hanfprodukten wächst, positioniert sich die Schweiz als führend in Bezug auf Qualitätsstandards. Die Zukunftsperspektiven lassen eine verstärkte Diversifizierung und Spezialisierung erwarten, dank agronomischer Forschung und gesetzlicher Entwicklungen. Dennoch wird die Einhaltung guter Rückverfolgbarkeitspraxis ein Muss bleiben, sowohl um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten als auch um den Ruf der Schweizer Hanfbranche für Exzellenz zu unterstützen.