Gesetzliche THC-Grenze von 1 %: Erklärung Artikel 2 Abs.5 BetmG und BetmKV


Einführung

In der Schweiz basiert die Regulierung von Cannabis und Cannabidiol (CBD) hauptsächlich auf dem Bundesgesetz über Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe (BetmG) und dessen Ausführungsverordnung (BetmKV). Im Mittelpunkt dieser Gesetzestexte steht ein entscheidender Punkt, der die Aufmerksamkeit aller Akteure des legalen Hanfmarktes auf sich zieht: die Grenze von 1 % Tetrahydrocannabinol (THC). Diese Grenze, festgelegt in Artikel 2 Absatz 5 des BetmG sowie in der dazugehörigen Verordnung, definiert, was auf Schweizer Territorium in Bezug auf Cannabis und abgeleitete Produkte wie CBD-Haschisch legal ist.

In diesem Artikel werden wir detailliert behandeln:

  • Die Natur und Herkunft von Artikel 2 Abs.5 BetmG.
  • Die Rolle der BetmKV, die diese Bestimmung präzisiert.
  • Die wissenschaftlichen und rechtlichen Gründe für diese Grenze.
  • Die konkreten Auswirkungen für Produzenten, Händler und Konsumenten von CBD-Haschisch.
  • Die besten Praktiken, um im legalen Rahmen der Schweiz zu bleiben.

Alle hier bereitgestellten Informationen basieren auf offiziellen Gesetzestexten sowie auf Berichten und Ergebnissen akkreditierter Labore. Unser Ziel ist es, klar zu erklären, wie die Schweizer Gesetzgebung in Bezug auf den maximalen THC-Gehalt strukturiert ist und wie dies den Konsum und Handel von CBD beeinflusst.


1. Kurze Erinnerung an den rechtlichen Rahmen von Cannabis in der Schweiz

1.1 Das BetmG (Bundesgesetz über Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe)

In der Schweiz ist das Referenzgesetz in Bezug auf Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe das Bundesgesetz über Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe, abgekürzt BetmG (SR 812.121) [Quelle: Bundesverwaltung, admin.ch, BetmG SR 812.121]. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Produktion, den Vertrieb und den Gebrauch von Substanzen zu regulieren, die als psychoaktiv gelten und Abhängigkeit verursachen können. Cannabis, das THC enthält, fällt in die Kategorie der psychoaktiven Substanzen, wenn es einen bestimmten Gehalt überschreitet.

1.2 Die BetmKV

Um die Bestimmungen des BetmG zu verfeinern und zu präzisieren, hat der Bundesrat die Verordnung über Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe (BetmKV) erlassen, kodifiziert unter SR 812.121.1 [Quelle: Bundesverwaltung, admin.ch, BetmKV SR 812.121.1]. Die BetmKV legt die Anwendungsmodalitäten des BetmG fest, insbesondere indem sie das Genehmigungsverfahren für die Produktion und den Handel von als Betäubungsmittel eingestuften Substanzen bestimmt und die Ausnahmen und Sonderbedingungen in Bezug auf bestimmte Formen von Cannabis, insbesondere mit niedrigem THC-Gehalt, detailliert.


2. Artikel 2 Abs.5 BetmG: die oft zitierte Grenze

Das BetmG definiert sehr genau (Artikel 2, Absatz 5), dass eine Pflanze oder ein abgeleitetes Cannabisprodukt nicht als Betäubungsmittel gilt, wenn es weniger als 1 % THC enthält [Quelle: BetmG, Artikel 2, Abs. 5, admin.ch].

2.1 Der Wortlaut des Artikels 2 Abs.5

In vereinfachter Form besagt Artikel 2 Abs.5 BetmG, dass Hanf (und seine Produkte), deren gesamter THC-Gehalt unter 1 % liegt, nicht dem Betäubungsmittelregime unterliegt. In diesem Rahmen ist es daher legal, Produkte aus dieser Pflanze zu produzieren, zu verkaufen und zu konsumieren, solange die gesamte THC-Konzentration 1 % nicht überschreitet. Das bedeutet, dass Schweizer Händler frei CBD-Blüten, CBD-Haschisch und Hanfextrakte zum Verkauf anbieten können, sofern sie diesen Gehalt einhalten.

2.2 Die Implikationen dieses Absatzes

Diese gesetzliche Definition hat mehrere Implikationen:

  1. Produzenten sind verpflichtet, Hanfsorten auszuwählen, die von Natur aus einen niedrigen THC-Gehalt aufweisen.
  2. Analyse-Labore kontrollieren regelmäßig die THC-Konzentration der Produkte, um ihre Konformität zu überprüfen.
  3. Konsumenten können diese Produkte legal besitzen und konsumieren, solange nachgewiesen wird, dass das Produkt unter der 1 %-THC-Grenze bleibt.

Im Falle einer Überschreitung wird das Produkt als Betäubungsmittel betrachtet und unterliegt den Verboten und Sanktionen, die im BetmG und im Schweizer Strafgesetzbuch vorgesehen sind.


3. Die BetmKV: Präzisierungen zu den Anwendungsbedingungen

3.1 Warum ist die BetmKV entscheidend?

Die Verordnung BetmKV (SR 812.121.1) hat die Aufgabe, die Bestimmungen des BetmG zu ergänzen und zu präzisieren. Sie klärt insbesondere den Begriff „Gesamt-THC-Gehalt“, der sowohl den THC- als auch den THCA-Gehalt (die saure Vorstufe von THC, Tetrahydrocannabinol-Säure) umfasst. Tatsächlich wandelt sich THCA beim Erhitzen oder bei der Decarboxylierung in THC um. Um die Konformität eines Produkts mit der 1 %-Grenze zu bestimmen, fordert die BetmKV die Labore auf, das gesamte potenziell in der Pflanze vorhandene THC zu messen [Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG), bag.admin.ch, Rubrik „Legalität von Cannabis mit niedrigem THC-Gehalt“].

3.2 Die Kontrollmodalitäten

Die Verordnung BetmKV sieht auch die Kontrollbedingungen vor:

  • Akkreditierte Labore müssen anerkannte Analysen durchführen, um den gesamten THC-Gehalt (THC+THCA) zu messen.
  • Produzenten oder Importeure sind verantwortlich für die Sicherstellung der Konformität vor der Markteinführung.
  • Die kantonalen Behörden können unangekündigte Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der 1 %-THC-Grenze zu überprüfen.

3.3 Mögliche Sanktionen

Wenn ein Los von Blüten, Haschisch oder CBD-Extrakten die gesetzliche Grenze von 1 % überschreitet, kann es beschlagnahmt und vernichtet werden, und der Produzent oder Händler riskiert strafrechtliche Verfolgung. Das Gesetz lässt keine Toleranz zu, wenn der tatsächliche Gehalt die gesetzliche Grenze überschreitet, selbst um wenige Bruchteile eines Prozents, es sei denn, spezifische Analysemargen werden vom Labor oder den Behörden berücksichtigt.


4. Was ist THC und warum auf 1 % begrenzen?

4.1 THC: Eine psychoaktive Verbindung

Tetrahydrocannabinol (THC) ist die Hauptverbindung im Cannabis, die psychoaktiv wirkt. Es ist verantwortlich für das „High“ oder „Rauschgefühl“, das mit dem Konsum von Marihuana verbunden ist. Bei hohen Konzentrationen induziert THC starke Effekte auf das zentrale Nervensystem und kann die Wahrnehmung, das Gedächtnis und die motorische Koordination beeinträchtigen [Quelle: I. Pacher et al., Handbook of Experimental Pharmacology (2019), peer-reviewed]. Durch die Festlegung der 1 %-Grenze beabsichtigt der Schweizer Gesetzgeber, die potenziellen psychoaktiven Effekte zu begrenzen, während die industrielle, medizinische oder Wellness-Nutzung von Hanf ermöglicht wird.

4.2 Warum 1 %?

Die Schweizer Behörden haben festgestellt, dass ein Hanfprodukt, das nicht mehr als 1 % THC enthält, ein geringes Erholungspotenzial und Missbrauchsrisiko aufweist [Quelle: Bundesamt für Gesundheit, bag.admin.ch]. Andere Länder setzen unterschiedliche Grenzen (0,2 % in der Europäischen Union, zum Beispiel). Die Schweiz hat sich für 1 % entschieden, um ein breiteres Feld für den Hanfanbau zu bieten, der historisch im Land verankert ist, und um die Entwicklung eines legalen CBD-Marktes zu unterstützen.


5. Konformität von CBD-Haschisch-Produkten in der Schweiz

5.1 Definitionen und Unterschiede

CBD-Haschisch, auch „CBD-Hasch“ oder „Cannabis-Resin auf Basis von Sorten mit hohem Cannabidiol-Gehalt“ genannt, unterscheidet sich vom traditionellen Haschisch durch einen signifikant niedrigeren THC- und höheren Cannabidiol-Gehalt. Dieses Harz wird durch die Trennung der Trichome (Harzdrüsen) von den legalen Hanfblüten oder -blättern und deren Kompression gewonnen. Der THC-Gehalt kann von Charge zu Charge schwanken, je nach:

  • Der angebauten Sorte.
  • Den Anbaubedingungen (Innen, Außen, Gewächshaus).
  • Dem Extraktionsverfahren und der Auswahl des Rohmaterials.

5.2 Einhaltung der gesetzlichen Grenze

Damit ein CBD-Haschisch legal ist, darf es maximal 1 % THC (gesamt THC) aufweisen. Die Labore führen ein Chromatogramm durch, um die Konzentration der Cannabinoide (THC, THCA, CBD, CBDA usw.) zu bestimmen. Das Ergebnis ermöglicht die Feststellung der Konformität des Produkts.

Um jegliche Unklarheiten auszuschließen, legen einige Produzenten Analysezertifikate (Certificate of Analysis, CoA) vor, die von akkreditierten Schweizer Laboren ausgestellt werden (zum Beispiel von jenen, die vom Bundesamt für Gesundheit anerkannt sind). Diese offiziellen Dokumente geben die Cannabinoid-Konzentration schwarz auf weiß an und bestätigen die Einhaltung der 1 %-Grenze. Bei einer Kontrolle kann die Vorlage eines solchen Zertifikats die Nachweisführung der Legalität erleichtern.

5.3 Qualitätskontrolle und Rückverfolgbarkeit

Immer mehr Schweizer Unternehmen übernehmen strenge Rückverfolgbarkeitsstandards:

  • Nummerierung der produzierten Chargen.
  • Archivierung der analytischen Tests.
  • Verfolgungssystem von der Saat bis zum Endprodukt.

Diese Verfahren gewährleisten eine Konsistenz der Qualität und beruhigen die Verbraucher. Sie ermöglichen es auch den Behörden, die Herkunft eines Produkts nachzuvollziehen, falls Zweifel an seinem THC-Gehalt bestehen.


6. Analysemethoden zur Bestimmung des THC-Gehalts

6.1 Die gängigen Analysetechniken

Mehrere Techniken werden verwendet, um die THC-Konzentration in Hanf und seinen Derivaten zu bestimmen. Zu den häufigsten gehören:

  • Die Gaschromatographie (GC): Die verwendete Hitze kann THCA in THC umwandeln, daher müssen die Labore die Summe der beiden interpretieren.
  • Die Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (HPLC): Sie ermöglicht die spezifische Trennung und Quantifizierung von THC und THCA ohne übermäßiges Erhitzen der Probe.

Die von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) akkreditierten Labore folgen standardisierten Protokollen, um die Zuverlässigkeit der Ergebnisse zu gewährleisten [Quelle: SAS, admin.ch].

6.2 Der Begriff „Gesamt-THC“

Wie bereits erwähnt, umfasst der „Gesamt-THC-Gehalt“ sowohl das bereits in der Pflanze gebildete THC als auch das THCA, da letzteres sich nach dem Erhitzen in THC umwandeln kann. Gemäß der Verordnung BetmKV wird der Gesamt-THC-Gehalt daher oft wie folgt berechnet:

Gesamt-THC (in %) = [analysiertes THC] + (0,877 × [analysiertes THCA])

Der Faktor 0,877 entspricht dem Unterschied in der molaren Masse zwischen dem THCA-Molekül und dem THC-Molekül nach der Decarboxylierung. Die Analysen reflektieren systematisch diese Umwandlung, um die Konformität eines Produkts zu bestimmen.


7. Auswirkungen auf die Produktion und den Handel von CBD-Haschisch

7.1 Genetische Selektion und Hanfanbau

Um sicherzustellen, dass der THC-Gehalt unter der 1 %-Grenze bleibt, wählen Schweizer Landwirte Hanfsorten, die speziell für ihre geringe THC-Produktion ausgewählt wurden. Viele Züchter arbeiten zudem mit zertifiziertem Saatgut, das in von offiziellen Stellen validierten Katalogen aufgeführt ist, um ihre Chancen zu maximieren, legalen Hanf zu produzieren.

Aus agronomischer Sicht konzentriert sich die genetische Selektion auf Sorten mit einem hohen CBD/THC-Verhältnis, manchmal über 20/1. Die Anbaubedingungen (Sonneneinstrahlung, Temperatur, Feuchtigkeitsniveau usw.) spielen ebenfalls eine Rolle bei der endgültigen THC-Deklaration.

7.2 Der Markt für CBD-Haschisch

Dank dieses klaren rechtlichen Rahmens hat sich in der Schweiz ein dynamischer Markt für CBD-Haschisch entwickelt. Fachgeschäfte und Online-Verkaufsplattformen bieten verschiedene Harzsorten an, mit unterschiedlichen Geschmacksrichtungen, Texturen und Cannabinoidgehalten. Dies führt zu einer boomenden Branche, die sowohl wandernden Landwirten als auch innovativen Unternehmen zugutekommt.

Laut einem Bericht des Schweizer Hanfmarkt-Observatoriums (2021) gehört die Schweiz zu den führenden europäischen Ländern in diesem Sektor. Diese Dynamik ist teilweise auf die gesetzliche Toleranz gegenüber der THC-Grenze von 1 % zurückzuführen, die höher ist als in den meisten Nachbarländern.

7.3 Modernisierung und zukünftige Entwicklung

Mit der Einführung von Pilotprojekten zur Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken, die seit 2022 in bestimmten Gemeinden erlaubt sind, wächst das Interesse an der Hanfbranche weiter. Dieser Kontext könnte den Weg für mehr wissenschaftliche Forschung über CBD-reiche Pflanzensorten ebnen, und mehrere Experten schlagen bereits vor, dass die Regulierung in den kommenden Jahren weiterentwickelt werden könnte, zum Beispiel durch eine Lockerung der Grenze oder die Einführung differenzierter Kontrollen je nach Produktform. Derzeit ist jedoch keine Änderung der Grenze kurzfristig vom Bundesrat formell vorgesehen.


8.1 Für Produzenten

  1. Auswahl von Saatgut, das für seinen niedrigen THC-Gehalt bekannt ist.
  2. Regelmäßige Analyse der Chargen durch ein akkreditiertes Labor.
  3. Sicherheitsmargen in der Produktion einplanen (zum Beispiel die Pflanzen etwas früher ernten, um einen Anstieg des THC-Gehalts am Ende der Blüte zu vermeiden).
  4. Sorgfältige Dokumentation der Analyseergebnisse und Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit.

8.2 Für Händler

  1. Anforderung aktueller und zuverlässiger Analysezertifikate (CoA) von den Lieferanten.
  2. Überprüfung der Konsistenz des auf dem Etikett angegebenen THC-Gehalts mit den Laboranalysen.
  3. Führung eines Registers der gehandelten Produkte und der Beschaffungskanäle.
  4. Schulung des Personals, um häufige Kundenfragen zum THC-Gehalt und zur Legalität des Produkts zu beantworten.

8.3 Für Konsumenten

  1. Nur bei seriösen und transparenten Anbietern kaufen, die Analysezertifikate vorlegen können.
  2. Überprüfung der Produktkennzeichnung (THC-Gehalt, CBD-Gehalt, Herkunft, Chargennummer).
  3. Aufbewahrung der Rechnungen und Dokumente, die die Konformität des Produkts nachweisen.
  4. Einhaltung der geltenden Vorschriften, insbesondere des Verkaufsverbots an Minderjährige.

9. Häufig gestellte Fragen zur 1 %-THC-Grenze

9.1 Ist es erlaubt, gelegentlich die 1 % zu überschreiten?

Nein. Das Gesetz sieht keine Ausnahme für eine Überschreitung vor, selbst wenn sie gelegentlich oder geringfügig ist. In den meisten Fällen, wenn eine Charge Cannabis oder CBD-Haschisch auch nur 1,0 % oder 1,1 % Gesamt-THC überschreitet, wird sie als illegal angesehen und fällt unter die Betäubungsmittelgesetzgebung [Quelle: BetmG und BetmKV, admin.ch].

9.2 Warum erlaubt die Schweiz mehr als die EU (0,2 % oder 0,3 %)?

Jedes Land bestimmt seine gesetzliche Grenze basierend auf seinen öffentlichen Politiken, Traditionen und dem politischen Konsens. Die Schweiz hat 1 % als Kompromiss festgelegt, da dieser Wert die öffentliche Gesundheit ausreichend schützt und gleichzeitig eine wirtschaftlich tragfähige Branche ermöglicht. Dies ist eine souveräne Entscheidung, die andere Länder nicht bindet.

9.3 Wie kann man die Zuverlässigkeit von Laboranalysen sicherstellen?

Es wird empfohlen, auf von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) nach ISO/IEC 17025 akkreditierte Labore zurückzugreifen. Die Analyseberichte enthalten oft Informationen zur verwendeten Methode (HPLC oder GC), das Datum, die Fehlermarge und die Unterschrift des Analyseverantwortlichen. Dies stellt einen zuverlässigen Nachweis gegenüber den Behörden dar.


10. Zukunftsperspektiven im Hinblick auf die Schweizer Gesetzgebung

Die Schweiz zeichnet sich durch eine flexiblere Politik als einige europäische Gerichtsbarkeiten im Bereich CBD und insbesondere THC aus. Derzeit bietet die Beibehaltung der 1 %-Grenze ein günstiges Umfeld für Innovationen. Labore, Züchter und Forscher entwickeln neue Produkte (Vollspektrum-Extrakte, CBD-Isolate, mit Minor-Cannabinoiden angereicherte Öle usw.), während sie den gesetzlichen Rahmen einhalten.

Aus strikt gesetzgeberischer Sicht ist keine größere Reform dieser Grenze für die kommenden Jahre offiziell bestätigt. Dennoch bleibt die Debatte über medizinisches Cannabis und die Entkriminalisierung von Freizeit-Cannabis aktuell, angeheizt durch Pilotversuche in einigen Städten. Der Status von Cannabis auf Bundesebene könnte sich also mittel- oder langfristig ändern, was unweigerlich Auswirkungen auf die Regulierung von CBD-reichem Hanf hätte.

Selbst wenn sich Entwicklungen ergeben, bleibt die Logik einer Grenzwerte bestehen, um ein potenziell psychoaktives Freizeitprodukt klar von einem Produkt zu unterscheiden, das hauptsächlich für das Wohlbefinden oder den industriellen Gebrauch bestimmt ist. Mit anderen Worten, diese 1 %-THC-Grenze hat gute Chancen, ein Eckpfeiler der Schweizer Cannabispolitik zu bleiben, in welcher Form auch immer.


Fazit

Die gesetzliche THC-Grenze von 1 %, wie sie in Artikel 2 Abs.5 BetmG festgelegt und in der BetmKV präzisiert ist, ist einer der grundlegenden Aspekte der Cannabisregulierung in der Schweiz. Sie bestimmt, ob ein Produkt als Betäubungsmittel gilt oder nicht, was direkte Auswirkungen auf die Züchter, Händler und Konsumenten von CBD-Haschisch hat. Konkret gilt: Solange der gesamte THC-Gehalt diesen Prozentsatz nicht überschreitet, ist das Produkt legal und kann frei auf dem Schweizer Markt gehandelt werden.

Dieser ambitionierte Ansatz, der höher ist als viele internationale Standards, fördert das Wachstum einer CBD-reichen Hanfbranche. Er erfordert jedoch von den Fachleuten der Branche große Sorgfalt, sei es bei der Sortenauswahl, den Anbaumethoden oder der Laborüberwachung. Die Verbraucher werden ermutigt, die Herkunft und Authentizität der Produkte zu überprüfen, um sowohl deren Legalität als auch deren Qualität zu gewährleisten.

Der aktuelle gesetzliche Rahmen könnte sich in Zukunft mit dem Aufschwung der medizinischen oder therapeutischen Anwendungen von Cannabis sowie mit den Debatten um die Entkriminalisierung von Freizeit-Cannabis ändern. Wie dem auch sei, das Prinzip bleibt: In der Schweiz wird Cannabis, das weniger als 1 % THC enthält, nicht als Betäubungsmittel klassifiziert, und seine Produktion und sein Handel sind legal, wenn sie alle Bestimmungen des BetmG und der BetmKV einhalten.

Dank dieser soliden Regulierung positioniert sich die Schweiz als ein wichtiger Akteur im CBD-Bereich auf dem europäischen Kontinent. Information, Ausbildung und Transparenz bleiben die besten Mittel, um einen gesunden Markt zu fördern, der im Einklang mit dem Gesetz und zum Nutzen aller steht.